DS-GVO

Am 25. Mai 2018 tritt die neue "EU-Datenschutz-Grundverordnung" (DSGVO oder auch DS-GVO) in Kraft. So kann man es die letzten Wochen und Monate verstärkt lesen. Selbst Rechtsanwälte, die sich mit Internetrecht befassen, behaupten das. Es ist falsch! Die DSGVO wird ab diesem Tag angewendet. In Kraft getreten ist sie am 24. Mai 2016! Und das ist ganz sicher ein ziemlicher Unterschied! Wenn Sie den wissen wollen, nehmen Sie einfach mit mir Kontakt auf.

Primär will ich mich hier jedoch nicht mit diesem Unterschied beschäftigen, sondern mit dem Inhalt und den Konsequenzen für jeden Unternehmer, jede Unternehmerin, jede Selbständige, jeden Selbständigen, alle Freiberufler, alle Vereine und selbst Privatpersonen, die in irgendeiner Form auf einer Internetseite personengebundene Daten verarbeiten. Es reicht irgendein Banner, selbst wenn noch nicht einmal damit Einnahmen erzielt werden! Jeder Genannte ist davon betroffen!

Bei Unternehmen ist es völlig klar. In jedem Unternehmen werden Kundendaten verarbeitet. Eine Internetseite ist dabei nur ein Ausschnitt. Allerdings ein sehr wichtiger. Denn den kann jede/r sofort sehen und Rückschlüsse auf den sonstigen Umgang mit Kundendaten im Unternehmen ziehen. Um die Sicherheit dieser Kundendaten sicherzustellen wurde die DS-GVO geschaffen. Wer´s glaubt...

Egal, wenn Sie die neuen Anforderungen der DS-GVO nicht korrekt umsetzen bzw. nicht korrekt kennen, dann birgt das eine große Gefahr für Sie durch Abmahnungen. Und die zukünftigen Strafen sind enorm! Eine nicht korrekte Umsetzung der Anforderungen kann Ihr Geschäft zerstören! Wirklich!

Denn die Strafen gehen bis in eine Höhe von EUR 20.000.000,00 oder 4% des letzten Jahres-Umsatzes. Damit es also kein böses Erwachen für Sie gibt, setzen Sie die Bestimmungen korrekt um. In Bezug auf Ihre Internetpräsenz kann ich Ihnen schnell helfen.

Hilfe bei der Umsetzung DS-GVO

Zum einen kann ich Ihnen in Bezug auf die Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten auf Ihrer Internetseite notwendige und mögliche Hinweise außerhalb einer Rechtsberatung geben und technische Umsetzung bieten. ​Nehmen Sie einfach mit mir Kontakt auf.

Und Sie können das auch alles selbst umsetzen, indem Sie das Angebot von eRecht24 nutzen. Wenn Sie rechtlich und technisch fit sind, können Sie die entsprechenden Tools relativ schnell verwenden, um Ihre Internetseite DSGVO-tauglich zu gestalten.

Sind Sie schon fit?

​Befinden Sie sich schon auf der richtigen Route zur DSGVO? In Vorbereitung auf die DS-GVO können Sie mit diesem Datenschutz-Werkzeug prüfen, wie gut Ihr Unternehmen bei wesentlichen Datenschutzanforderungen aufgestellt ist. 28 Fragen des Bayerisches Landesamtes für
Datenschutzaufsicht, die Sie richtig beantworten können sollten.

In diesem Video von Reto Stuber finden Sie die wesentlichen Aspekte zur DS-GVO gut zusammengefaßt. Danach können Sie den Test des Bayrischen Landesamtes gut bestehen.

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Mehr Informationen

​Und anhand dieses Fragebogens können Sie sich selbst ein auf Ihr Unternehmen zugeschnittenes Datenverarbeitungsverzeichnis erstellen. Haben Sie keine Zeit dazu? Rufen Sie mich an oder schicken mir eine Mail. Ggs. kann ich Ihnen weiterhelfen.