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Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

​​Im letzten Artikel habe ich schon etwas über diese Datenschutzgrundverordnung geschrieben. Diese ist auf der einen Seite natürlich ein Regelungswerk, das dem Datenschutz auch Ihrer Daten dienlich sein soll. Das ist wichtig.

Ihre Daten sind bei mir geschützt gemäß Datenschutzgrundverordnung

Und auch ich sehe es als sehr wichtig an, daß Ihre Daten geschützt sind, sofern Sie auf meinem Blog lesen, dort Daten eintragen oder Kundin oder Kunde von mir sind. Eigentlich versteht sich das von selbst. Oder?

Und ich möchte natürlich auch, daß meine Daten woanders maximal geschützt sind. Aufgrund der Beschäftigung mit dem Thema weiß ich, 100% sind nicht möglich. Doch ein Maximum ist anzustreben.

​Nach Durchlesen der Verordnung kommen mir auf der anderen Seite allerdings Zweifel, ob mit dieser Datenschutzgrundverordnung dieses Maximum an Sicherheit erreicht werden kann, und ob das überhaupt bezweckt wird. Was auf jeden Fall erreicht wird: ein Maximum an Bürokratie und viel Rechtsunsicherheit.

​Auf dem Youtube-Kanal UnterBlog von Horst Lüning habe ich ein sehr gutes Video zu diesem DSGVO-Regelungsungetüm gefunden, das ich jedem empfehle vollständig anzusehen.

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Mehr Informationen


Als eRecht24 Agentur-Partner kann ich meine Kunden schon jetzt bei der Umsetzung der ​Datenschutzerklärung nach DSGVO mittels Musterformulargenerator und beim Thema Impressum unterstützen. Eine Rechtsberatung erfolgt dabei nicht.

Bestandteil meiner Leistungen im Bereich Internetmarketing und Webseitenerstellung ist selbstverständlich auch die Erstellung einer​ Datenschutzerklärung, Impressum und Disclaimer​.

Wenn Sie das Thema Datenschutzgrundverordnung für Ihre Internetseite schnell vom Tisch haben wollen, n​ehmen Sie einfach mit mir Kontakt auf. ​

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Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

​Seit einigen Monaten befasse ich mich immer mal wieder mit dieser neuen Verordnung, die ab 25. Mai 2018 in der BRD angewendet wird. Da ich mich seit Jahrzehnten beruflich auf den verschiedensten Gebieten mit Rechtstexten zu befassen hatte, wage ich diese Datenschutz-Grundverordnung und deren Sprengkraft in etwa einschätzen zu können. Es ist ein Regelungs-Monster wie ich noch keines zuvor sah.

​Es geht schon los mit dem im ersten Satz versteckten Rätsel "angewendet wird". Heißt es nicht besser "tritt in Kraft"? Nein, denn es ist schon längst in Kraft getreten, und zwar am 24. Mai 2016. D.h. sie gilt bereits. Wußten Sie das? Halten Sie sich dran? ​Wer hält sich überhaupt dran?

Ich schaue mir täglich Internetseiten an und stoße sehr selten auf solche, die rechtssicher sind, geschweige denn schon im Rahmen dieser DSGVO.

Datenschutz-Grundverordnung

Auf hoher See und vor Gericht...

Ich denke die wenigsten kleineren Unternehmer, Freiberufler und Selbständige halten sich an die bestehenden Regelungen. Und das aus verschiedensten Gründen. Insbesondere, weil Anforderungen gar nicht bekannt sind und weil sie dermaßen umfassend und teilweise auch rechtlich nicht klar formuliert sind. Es ist im Prinzip momentan fast unmöglich, 100%ig rechtssichere Abläufe zu schaffen. Zur "Freude" der Betroffenen wird man das eine oder andere durch Gerichtsurteile feststellen. 

Sie und die Datenschutz-Grundverordnung

Sie können mir sicher zustimmen, daß es besser ist, nicht als Beteiligter in einem Prozeß zur Klärung von Fragen der Datenschutz-Grundverordnung aufzutauchen. Besser ist es, die Unternehmensprozesse so zu organisieren, daß maximale Sicherheit gegeben ist. Und das ist im Interesse Ihrer Kunden und im eigenen Interesse.

Wenn Sie sich noch nicht konkret mit dieser Datenschutz-Grundverordnung beschäftigt haben und eine Internetseite betreiben, sind sie definitiv auch betroffen. Das betrifft nicht nur die rechtliche Seite, sondern auch die technische. Dazu folgt in Kürze ein Beispiel.

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