Im letzten Artikel habe ich schon etwas über diese Datenschutzgrundverordnung geschrieben. Diese ist auf der einen Seite natürlich ein Regelungswerk, das dem Datenschutz auch Ihrer Daten dienlich sein soll. Das ist wichtig.
Ihre Daten sind bei mir geschützt gemäß Datenschutzgrundverordnung
Und auch ich sehe es als sehr wichtig an, daß Ihre Daten geschützt sind, sofern Sie auf meinem Blog lesen, dort Daten eintragen oder Kundin oder Kunde von mir sind. Eigentlich versteht sich das von selbst. Oder?
Und ich möchte natürlich auch, daß meine Daten woanders maximal geschützt sind. Aufgrund der Beschäftigung mit dem Thema weiß ich, 100% sind nicht möglich. Doch ein Maximum ist anzustreben.
Nach Durchlesen der Verordnung kommen mir auf der anderen Seite allerdings Zweifel, ob mit dieser Datenschutzgrundverordnung dieses Maximum an Sicherheit erreicht werden kann, und ob das überhaupt bezweckt wird. Was auf jeden Fall erreicht wird: ein Maximum an Bürokratie und viel Rechtsunsicherheit.
Auf dem Youtube-Kanal UnterBlog von Horst Lüning habe ich ein sehr gutes Video zu diesem DSGVO-Regelungsungetüm gefunden, das ich jedem empfehle vollständig anzusehen.
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Mehr InformationenAls eRecht24 Agentur-Partner kann ich meine Kunden schon jetzt bei der Umsetzung der Datenschutzerklärung nach DSGVO mittels Musterformulargenerator und beim Thema Impressum unterstützen. Eine Rechtsberatung erfolgt dabei nicht.
Bestandteil meiner Leistungen im Bereich Internetmarketing und Webseitenerstellung ist selbstverständlich auch die Erstellung einer Datenschutzerklärung, Impressum und Disclaimer.
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