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Tag Archives for " Datenschutz "

Google-Fonts prüfen

Eine der vielen Aufgaben, die beim Erstellen einer Internetseite zu berücksichtigen sind, ist der Datenschutz auch in Bezug auf Google-Fonts. Insbesondere die großen Spieler in den USA kümmern sich relativ wenig um Zurückhaltung beim Datensammeln. So weiß man bis heute nicht genau, was eigentlich dort so alles gesammelt wird. Wir können also davon ausgehen: alles, was irgend möglich ist.

Es gibt nichts Kostenloses. Das sollte jedem erwachsenem Menschen klar sein. Wenn etwas kostenlos heißt, dann sind SIE das Produkt. In dem Fall Ihre Daten.

Google stellt eine Unmenge hervorragender Schriftarten für Internetseiten zur Verfügung. Das ist ein Vorteil für alle, die Internetseiten nutzen. Für viele Menschen ist nicht erkenn- und verstehbar, wie das Anzeigen dieser Schriften funktioniert. Sie werden regelmäßig von den Google-Servern direkt abgerufen. Es besteht also eine permanente Verbindung zwischen diesen Servern und Ihrer Internetseite. Und damit hat Google einen direkten Zugriff auf eine Menge Daten von Ihnen und von den Besuchern Ihrer Internetseite, die dann für diverse Zwecke verwendet werden. Im nettesten Falle für Werbung.

Das ist laut DSGVO (zurecht!) nicht erlaubt. Deshalb sollte man die Google-Schriften - sofern man solche nutzt - lokal auf dem eigenen Server bzw. beim eigenen Hoster einbinden. In meinen Angebotspaketen ist das standardmäßig enthalten.

Hier können Sie überprüfen, ob auf Ihrer Seite Google-Fonts datenschutzkonform eingebunden sind. Eine Gewähr für die Richtigkeit der Ausgabe übernehme ich ausdrücklich nicht!

Google Fonts Scanner

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Keiner weiß Bescheid – DS-GVO

DS-GVO - ein Buch mit sieben Siegeln?

Nein, ganz sicher nicht. Der Verordnungstext der DS-GVO ist zwar 88 Seiten lang (komische Zahl), enthält überaus schwammige Formulierungen und wird dadurch zu allerhand Prozessen führen. Aber bekanntlich wird alles nicht so heiß gegessen, wie es gekocht wird.

Man kann diese nicht ganz so neue Verordnung, schließlich ist sie bereits am 24. Mai 2016 in Kraft getreten, wie die vielen anderen Gesetze und Verordnungen auch behandeln. Das Notwendige und Machbare tun. Und nicht in Panik verfallen.

Das Notwendige und Machbare ist oftmals die richtige Auswahl der technischen Tools. Ob für eine Internetseite oder einen ganzen Marketingprozeß. Eine 100%ige Sicherheit ist nicht zu erreichen. Da viele Dinge überhaupt nicht klar sind. Ganz wesentlich ist die Transparenz der Datenverarbeitung gegenüber den Besuchern und Kunden auf Ihrer Homepage. Und die Möglichkeit, das auch einigermaßen effizient zu organisieren.

Videos zum Thema DS-GVO

Hier habe ich ein paar Videos gesammelt, die sich mit dem Thema beschäftigen.

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Als eRecht24 Agentur-Partner helfe ich kleinen und mittleren Unternehmen bei der einer korrekten Datenschutzerklärung nach DSGVO mittels Musterformularen von eRecht24, die auf Ihre Seite zugeschnitten werden und ggs. technische Einbindung. Nehmen Sie einfach mit mir Kontakt auf, wenn Sie Unterstützung benötigen. Eine Rechtsberatung findet nicht statt.

Bestandteil meiner Leistungen im Bereich Internetmarketing und Webseitenerstellung ist selbstverständlich auch die Erstellung eines Impressums, Disclaimers und einer Datenschutzerklärung bei neuen Projekten.

DSGVO – Datenschutzgrundverordnung

​Ich kenne sehr viele Menschen, denen Rechtstexte ein Gräuel sind. Das ist verständlich. Wobei es heute natürlich schon einiger Regelungen bedarf, um das Zusammenleben der Menschen ein wenig in geordnete Bahnen zu lenken. Und wenn  man sich ein wenig damit befaßt, kann man auch so etwas wie die DSGVO verstehen.

​Schauen wir doch mal in einen Artikel der DSGVO hinein:

Artikel DSGVO

DSGVO - Auszug Verordnungstext

​Artikel 4

Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:

1. „personenbezogene Daten“ alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann;

​Allein über diesen einen Punkt dieses einen Artikels könnte man schon eine halbe Doktorarbeit verfassen. Der hat es nämlich in sich. Was gehört noch zu den nicht personenbezogenen Daten? ​

​Da bin ich aber sehr betroffen, im mehr als doppeltem Wortsinne. Wer sich mit Rechtstexten ein wenig auskennt, wird mir zustimmen: "personenbezogene Daten" in diesem Sinne sind de facto alle Daten, die mit Personen zu tun haben.

Nach DSGVO jede Website betroffen

​Für jeden Betreiber einer Internetseite ist insbesondere auch die Kennung IP-Adresse wichtig. Das bedeutet im Klartext: jede Internetseite verarbeitet personenbezogene Daten.

Auch wenn Sie nur eine ganz einfache Visitenkarte ins Netz gestellt haben oder stellen wollen oder werden, diese Seite fragt - allein um technisch funktionieren zu können - diese Kennung ab.

Abgesehen von weiteren aus meiner Sicht außerordentlich bedenklichen Sachverhalten in dieser Datenschutzgrundverordnung ist es ganz sicher richtig, eine eigene Internetseite gemäß dieser Verordnung zu gestalten. Denn wahrscheinlich liegt Ihnen wie mir die Datensicherheit Ihrer Seitenbesucher am Herzen.

Facebook nicht datenschutzkonform

​Die Gestaltung betrifft rechtliche Regeln, also die Formulierungen auf Ihrer Seite in Impressum, Disclaimer und Datenschutzerklärung und auch die technischen Gegebenheiten, die zum Teil offensichtlich sind ​und zum Teil von Laien und auch von vielen professionellen Internetseiten-Erstellern selbst nicht voll zu überblicken sind.

Z.B. ist die Einbindung eines Facebook-Like-Buttons auf der eigenen Internetseite auf die übliche Weise bereits eine Verletzung des aktuell bestehenden Rechts! Um nur ein Beispiel von vielen zu nennen.

​DSGVO einhalten - die Lösung

​Früher wurden Rechtstexte noch fröhlich woanders abgekupfert, etwas umgeschrieben und auf die eigene Seite gepackt. Das ist heute nicht mehr ratsam. Zum einen, weil das ziemlich leicht festgestellt werden kann. Und zum anderen, weil man sich überhaupt nicht sicher sein kann, ob der Text mit den eigenen realen Gegebenheiten übereinstimmt.

​​Als eRecht24 Agentur-Partner kann ich meine Kunden schon jetzt bei der Umsetzung einer korrekten Datenschutzerklärung nach DSGVO und beim Thema Impressum unterstützen. Natürlich nur außerhalb einer Rechtsberatung. Denn diese ist nur Anwälten vorbehalten.

Bestandteil meiner Leistungen im Bereich Internetmarketing und Webseitenerstellung ist selbstverständlich auch ​eine Datenschutzerklärung, Impressum und Disclaimer​.

​Nehmen Sie einfach mit mir Kontakt auf: 

Kontaktformular

JVG Internetmarketing in Markneukirchen / Vogtland in Sachsen und deutschlandweit: 037422-745555

Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

​​Im letzten Artikel habe ich schon etwas über diese Datenschutzgrundverordnung geschrieben. Diese ist auf der einen Seite natürlich ein Regelungswerk, das dem Datenschutz auch Ihrer Daten dienlich sein soll. Das ist wichtig.

Ihre Daten sind bei mir geschützt gemäß Datenschutzgrundverordnung

Und auch ich sehe es als sehr wichtig an, daß Ihre Daten geschützt sind, sofern Sie auf meinem Blog lesen, dort Daten eintragen oder Kundin oder Kunde von mir sind. Eigentlich versteht sich das von selbst. Oder?

Und ich möchte natürlich auch, daß meine Daten woanders maximal geschützt sind. Aufgrund der Beschäftigung mit dem Thema weiß ich, 100% sind nicht möglich. Doch ein Maximum ist anzustreben.

​Nach Durchlesen der Verordnung kommen mir auf der anderen Seite allerdings Zweifel, ob mit dieser Datenschutzgrundverordnung dieses Maximum an Sicherheit erreicht werden kann, und ob das überhaupt bezweckt wird. Was auf jeden Fall erreicht wird: ein Maximum an Bürokratie und viel Rechtsunsicherheit.

​Auf dem Youtube-Kanal UnterBlog von Horst Lüning habe ich ein sehr gutes Video zu diesem DSGVO-Regelungsungetüm gefunden, das ich jedem empfehle vollständig anzusehen.

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Als eRecht24 Agentur-Partner kann ich meine Kunden schon jetzt bei der Umsetzung der ​Datenschutzerklärung nach DSGVO mittels Musterformulargenerator und beim Thema Impressum unterstützen. Eine Rechtsberatung erfolgt dabei nicht.

Bestandteil meiner Leistungen im Bereich Internetmarketing und Webseitenerstellung ist selbstverständlich auch die Erstellung einer​ Datenschutzerklärung, Impressum und Disclaimer​.

Wenn Sie das Thema Datenschutzgrundverordnung für Ihre Internetseite schnell vom Tisch haben wollen, n​ehmen Sie einfach mit mir Kontakt auf. ​

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Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

​Seit einigen Monaten befasse ich mich immer mal wieder mit dieser neuen Verordnung, die ab 25. Mai 2018 in der BRD angewendet wird. Da ich mich seit Jahrzehnten beruflich auf den verschiedensten Gebieten mit Rechtstexten zu befassen hatte, wage ich diese Datenschutz-Grundverordnung und deren Sprengkraft in etwa einschätzen zu können. Es ist ein Regelungs-Monster wie ich noch keines zuvor sah.

​Es geht schon los mit dem im ersten Satz versteckten Rätsel "angewendet wird". Heißt es nicht besser "tritt in Kraft"? Nein, denn es ist schon längst in Kraft getreten, und zwar am 24. Mai 2016. D.h. sie gilt bereits. Wußten Sie das? Halten Sie sich dran? ​Wer hält sich überhaupt dran?

Ich schaue mir täglich Internetseiten an und stoße sehr selten auf solche, die rechtssicher sind, geschweige denn schon im Rahmen dieser DSGVO.

Datenschutz-Grundverordnung

Auf hoher See und vor Gericht...

Ich denke die wenigsten kleineren Unternehmer, Freiberufler und Selbständige halten sich an die bestehenden Regelungen. Und das aus verschiedensten Gründen. Insbesondere, weil Anforderungen gar nicht bekannt sind und weil sie dermaßen umfassend und teilweise auch rechtlich nicht klar formuliert sind. Es ist im Prinzip momentan fast unmöglich, 100%ig rechtssichere Abläufe zu schaffen. Zur "Freude" der Betroffenen wird man das eine oder andere durch Gerichtsurteile feststellen. 

Sie und die Datenschutz-Grundverordnung

Sie können mir sicher zustimmen, daß es besser ist, nicht als Beteiligter in einem Prozeß zur Klärung von Fragen der Datenschutz-Grundverordnung aufzutauchen. Besser ist es, die Unternehmensprozesse so zu organisieren, daß maximale Sicherheit gegeben ist. Und das ist im Interesse Ihrer Kunden und im eigenen Interesse.

Wenn Sie sich noch nicht konkret mit dieser Datenschutz-Grundverordnung beschäftigt haben und eine Internetseite betreiben, sind sie definitiv auch betroffen. Das betrifft nicht nur die rechtliche Seite, sondern auch die technische. Dazu folgt in Kürze ein Beispiel.

​Als eRecht24 Agentur-Partner kann ich meine Kunden schon jetzt bei der Umsetzung einer Datenschutzerklärung nach DSGVO und beim Thema Impressum - außerhalb jeder Rechtsberatung - unterstützen.

Bestandteil meiner Leistungen im Bereich Internetmarketing und Webseitenerstellung sind selbstverständlich auch ein Impressum, Disclaimer und die​ Datenschutzerklärung​.

Nehmen Sie einfach mit mir Kontakt auf, wenn Sie diese Dinge schnell erledigen wollen.