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Internetmarketing und Recht

Recht und Gesetze

Recht wird hierzulande hauptsächlich durch Gesetze und Verordnungen geregelt. Ich kenne momentan nicht die genaue Anzahl der Gesetze, die wir als Bürger so täglich beachten müssen. Es müssen so um die 1.840 sein. Dazu kommen noch knappe 3.000 Rechtsverordnungen und ca. 45.000 Einzelvorschriften.

Diese Zahlen sind beachtlich und von niemandem jemals lesbar. Die Zeit würde selbst bei Schnell-Lesern nicht ausreichen, da die Aktualisierungen ja auch nicht auf sich warten lassen. Die Zeit zum Essen und zum Schlafen würde ebenfalls fehlen.

Die Vereinfachung von Bürokratie ist hier nicht Thema. Wir müssen uns wohl oder übel an die Gesetze und Verordnungen halten, sofern sie uns und unser Geschäft betreffen. Selbst wenn sie völlig unsinnig sind. Wie wir das im Bereich Internet auch finden.

Was da abgeht, geht oft an der Realität vorbei. Und bringt Sie ggs. in Abmahngefahr. Die besteht natürlich auch und gerade bei gerechtfertigten Regelungen.

Recht übertrieben

Die EU erläßt eine Richtlinie. Sagen wir, eine bestimmte Regelung solle in der gesamten EU gelten. Diese Regelung wird in die nationale Gesetzgebung überführt und findet sich in keinen Nachrichten. Eine Woche später haben Tausende Internetseitenbetreiber einen Brief von einer Rechtsanwaltskanzlei auf dem Tisch: Abmahnung, wegen Nichteinhaltens dieser Neuregelung.

Fiktion? Keineswegs. Passiert permanent. Z.B. muß jeder gewerbliche Online-Händler (auch jemand, der online Dienstleistungen anbietet) seit Januar 2016 einen Vermerk zur EU-Streitschlichtung auf seiner Homepage vorhalten. Wer das nicht weiß, oder seine Homepage nicht pflegt, tut das natürlich erstmal nicht und kann kostenpflichtig abgemahnt werden.

Nun mußte dazu auch ein Link auf die entsprechende Streitschlichtungsstelle gesetzt werden. Das spannende Detail daran: als das Gesetz in Kraft trat, gab es noch keine Internetseite dieser Schlichtungsstelle... Sie müssen aber trotzdem damit klarkommen!

Recht

Auf hoher See und vor Gericht...

Was müssen Sie beim Internetmarketing beachten?

Natürlich alle für Sie geltenden Regelungen und Gesetze. Hier nur ein paar wichtige dieser Regeln:

Emails einsammeln nur über das Double-Optin-Verfahren (es gibt Ausnahmen), d.h. wenn jemand die Emailadresse auf Ihrer Seite hinterläßt, muß er oder sie erst eine Email von Ihnen erhalten, in der er oder sie bestätigen muß, daß er oder sie selbst die Eintragung tatsächlich vorgenommen hat.

Auf der Internetseite müssen z.B. vorhanden sein:

Vollständige, ladungsfähige Anschrift

Impressum

Datenschutzerklärung

berufsrechtliche Erklärungen

Naja, das ist ja nicht so viel, werden Sie jetzt vielleicht denken. Weit gefehlt! Besonders in der Datenschutzerklärung sind in der Regel auf den Internetseiten Fehler enthalten. Man kupfert einfach irgendwo eine scheinbar passende ab, und gut ist. Leider steckt der Teufel hier im Detail und in der Technik. Denn hier muß unbedingt auf die technischen Details, die im technischen Hintergrund einer Seite laufen, eingegangen werden.

Und wenn Sie das nicht können, sollten Sie jemanden damit beauftragen. Das ist besser als im ungünstigsten Moment einen Abmahnbrief zu erhalten.

Wissen Sie, daß man allein beim Einbinden des normalen Facebook-Buttons abgemahnt werden kann wegen Verstoß gegen den Datenschutz?

Recht gewährleisten

Müssen Sie nun gleich einen Anwalt beauftragen? Das können Sie tun, es sollte allerdings ein auf Internetrecht spezialisierter sein. Denn auch Anwälte können heute bei weitem nicht mehr alle Regeln kennen.

Es gibt aber auch andere Möglichkeiten. Ich selbst nutze die Hilfe von 2 Anwaltskanzleien in Form von monatlichen Abonnements. Damit habe ich einige wesentliche Vorteile. Ich habe zwar einige Rechtskenntnisse, aber keine Lust oder Zeit mich permanent damit vorbeugend zu beschäftigen. Über die Abos bekomme ich neben der korrekten Information auch eine laufende Aktualisierung.

Eine kostenpflichtige Variante bringt über die zeitnahe Information hinaus auch noch kostenlosen, rechtsanwaltlichen Schutz in diesen Fragen.

Und ich kann auf Wunsch diesen Service an meine Kunden weitergeben!

​Eine mögliche Lösung

In meinen Paketen mini, medium oder premium berücksichtige ich diese Themen und richte Ihnen eine kostenlose Version der anwaltlichen Rechtstools ein. Eine rechtliche Garantie übernehme ich nicht. Dies können und dürfen nur Rechtsanwälte mit oder ohne kostenpflichtige Tools.

Kontaktmöglichkeiten für Ihren Start:

JVG Internetmarketing in Markneukirchen / Vogtland in Sachsen und deutschlandweit: 037422-745555

oder über das Kontaktformular