DSGVO – Datenschutzgrundverordnung

​Ich kenne sehr viele Menschen, denen Rechtstexte ein Gräuel sind. Das ist verständlich. Wobei es heute natürlich schon einiger Regelungen bedarf, um das Zusammenleben der Menschen ein wenig in geordnete Bahnen zu lenken. Und wenn  man sich ein wenig damit befaßt, kann man auch so etwas wie die DSGVO verstehen.

​Schauen wir doch mal in einen Artikel der DSGVO hinein:

Artikel DSGVO

DSGVO - Auszug Verordnungstext

​Artikel 4

Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:

1. „personenbezogene Daten“ alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann;

​Allein über diesen einen Punkt dieses einen Artikels könnte man schon eine halbe Doktorarbeit verfassen. Der hat es nämlich in sich. Was gehört noch zu den nicht personenbezogenen Daten? ​

​Da bin ich aber sehr betroffen, im mehr als doppeltem Wortsinne. Wer sich mit Rechtstexten ein wenig auskennt, wird mir zustimmen: "personenbezogene Daten" in diesem Sinne sind de facto alle Daten, die mit Personen zu tun haben.

Nach DSGVO jede Website betroffen

​Für jeden Betreiber einer Internetseite ist insbesondere auch die Kennung IP-Adresse wichtig. Das bedeutet im Klartext: jede Internetseite verarbeitet personenbezogene Daten.

Auch wenn Sie nur eine ganz einfache Visitenkarte ins Netz gestellt haben oder stellen wollen oder werden, diese Seite fragt - allein um technisch funktionieren zu können - diese Kennung ab.

Abgesehen von weiteren aus meiner Sicht außerordentlich bedenklichen Sachverhalten in dieser Datenschutzgrundverordnung ist es ganz sicher richtig, eine eigene Internetseite gemäß dieser Verordnung zu gestalten. Denn wahrscheinlich liegt Ihnen wie mir die Datensicherheit Ihrer Seitenbesucher am Herzen.

Facebook nicht datenschutzkonform

​Die Gestaltung betrifft rechtliche Regeln, also die Formulierungen auf Ihrer Seite in Impressum, Disclaimer und Datenschutzerklärung und auch die technischen Gegebenheiten, die zum Teil offensichtlich sind ​und zum Teil von Laien und auch von vielen professionellen Internetseiten-Erstellern selbst nicht voll zu überblicken sind.

Z.B. ist die Einbindung eines Facebook-Like-Buttons auf der eigenen Internetseite auf die übliche Weise bereits eine Verletzung des aktuell bestehenden Rechts! Um nur ein Beispiel von vielen zu nennen.

​DSGVO einhalten - die Lösung

​Früher wurden Rechtstexte noch fröhlich woanders abgekupfert, etwas umgeschrieben und auf die eigene Seite gepackt. Das ist heute nicht mehr ratsam. Zum einen, weil das ziemlich leicht festgestellt werden kann. Und zum anderen, weil man sich überhaupt nicht sicher sein kann, ob der Text mit den eigenen realen Gegebenheiten übereinstimmt.

​​Als eRecht24 Agentur-Partner kann ich meine Kunden schon jetzt bei der Umsetzung einer korrekten Datenschutzerklärung nach DSGVO und beim Thema Impressum unterstützen. Natürlich nur außerhalb einer Rechtsberatung. Denn diese ist nur Anwälten vorbehalten.

Bestandteil meiner Leistungen im Bereich Internetmarketing und Webseitenerstellung ist selbstverständlich auch ​eine Datenschutzerklärung, Impressum und Disclaimer​.

​Nehmen Sie einfach mit mir Kontakt auf: 

Kontaktformular

JVG Internetmarketing in Markneukirchen / Vogtland in Sachsen und deutschlandweit: 037422-745555

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