mobile first – Google straft alte Websites

Wer die Entwicklung neuer Technologien verschläft, bekommt es spätestens jetzt zu spüren, denn Google ändert seine Suchalgorithmen in Richtung mobile first.

Sempervideo zu Googles mobile first  

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​Ich erstelle schon seit Jahren Internetseiten mit einem Responsive Design. Also einem Design, das sich auch an Tablets und Smartphones gut lesbar anpaßt. Ohne daß man mit den Fingern zoomen oder verschieben muß. Natürlich ist das eine notwendige Anpassung wegen der immer stärkeren Nutzung von Smartphones.

Welche durchaus dramatischen Auswirkungen das auf Millionen älterer Seiten hat ist mir noch nicht lange klar. Wenn man neue Entwicklungen mitgeht, braucht man sich um alte Technologien ja nicht mehr zu kümmern.

Jetzt werden alle Seiten, die nicht responsive sind, nach unten oder gar ausgelistet. Gemeinsam mit den Themen DSGVO und SSL wird das zu einer ziemlichen Herausforderung für alle Internetseitenbetreiber.

Vielleicht ist es auch für Sie Zeit über eine neue Internetseite nachzudenken. Die rechtlichen Anforderungen sollten auf jeden Fall sichergestellt werden. Bei beiden Vorhaben kann ich Ihnen helfen.

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JVG Internetmarketing in Markneukirchen / Vogtland in Sachsen und deutschlandweit: 037422-745555

DSGVO – Datenschutzgrundverordnung

​Ich kenne sehr viele Menschen, denen Rechtstexte ein Gräuel sind. Das ist verständlich. Wobei es heute natürlich schon einiger Regelungen bedarf, um das Zusammenleben der Menschen ein wenig in geordnete Bahnen zu lenken. Und wenn  man sich ein wenig damit befaßt, kann man auch so etwas wie die DSGVO verstehen.

​Schauen wir doch mal in einen Artikel der DSGVO hinein:

Artikel DSGVO

DSGVO - Auszug Verordnungstext

​Artikel 4

Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:

1. „personenbezogene Daten“ alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann;

​Allein über diesen einen Punkt dieses einen Artikels könnte man schon eine halbe Doktorarbeit verfassen. Der hat es nämlich in sich. Was gehört noch zu den nicht personenbezogenen Daten? ​

​Da bin ich aber sehr betroffen, im mehr als doppeltem Wortsinne. Wer sich mit Rechtstexten ein wenig auskennt, wird mir zustimmen: "personenbezogene Daten" in diesem Sinne sind de facto alle Daten, die mit Personen zu tun haben.

Nach DSGVO jede Website betroffen

​Für jeden Betreiber einer Internetseite ist insbesondere auch die Kennung IP-Adresse wichtig. Das bedeutet im Klartext: jede Internetseite verarbeitet personenbezogene Daten.

Auch wenn Sie nur eine ganz einfache Visitenkarte ins Netz gestellt haben oder stellen wollen oder werden, diese Seite fragt - allein um technisch funktionieren zu können - diese Kennung ab.

Abgesehen von weiteren aus meiner Sicht außerordentlich bedenklichen Sachverhalten in dieser Datenschutzgrundverordnung ist es ganz sicher richtig, eine eigene Internetseite gemäß dieser Verordnung zu gestalten. Denn wahrscheinlich liegt Ihnen wie mir die Datensicherheit Ihrer Seitenbesucher am Herzen.

Facebook nicht datenschutzkonform

​Die Gestaltung betrifft rechtliche Regeln, also die Formulierungen auf Ihrer Seite in Impressum, Disclaimer und Datenschutzerklärung und auch die technischen Gegebenheiten, die zum Teil offensichtlich sind ​und zum Teil von Laien und auch von vielen professionellen Internetseiten-Erstellern selbst nicht voll zu überblicken sind.

Z.B. ist die Einbindung eines Facebook-Like-Buttons auf der eigenen Internetseite auf die übliche Weise bereits eine Verletzung des aktuell bestehenden Rechts! Um nur ein Beispiel von vielen zu nennen.

​DSGVO einhalten - die Lösung

​Früher wurden Rechtstexte noch fröhlich woanders abgekupfert, etwas umgeschrieben und auf die eigene Seite gepackt. Das ist heute nicht mehr ratsam. Zum einen, weil das ziemlich leicht festgestellt werden kann. Und zum anderen, weil man sich überhaupt nicht sicher sein kann, ob der Text mit den eigenen realen Gegebenheiten übereinstimmt.

​​Als eRecht24 Agentur-Partner kann ich meine Kunden schon jetzt bei der Umsetzung einer korrekten Datenschutzerklärung nach DSGVO und beim Thema Impressum unterstützen. Natürlich nur außerhalb einer Rechtsberatung. Denn diese ist nur Anwälten vorbehalten.

Bestandteil meiner Leistungen im Bereich Internetmarketing und Webseitenerstellung ist selbstverständlich auch ​eine Datenschutzerklärung, Impressum und Disclaimer​.

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Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

​​Im letzten Artikel habe ich schon etwas über diese Datenschutzgrundverordnung geschrieben. Diese ist auf der einen Seite natürlich ein Regelungswerk, das dem Datenschutz auch Ihrer Daten dienlich sein soll. Das ist wichtig.

Ihre Daten sind bei mir geschützt gemäß Datenschutzgrundverordnung

Und auch ich sehe es als sehr wichtig an, daß Ihre Daten geschützt sind, sofern Sie auf meinem Blog lesen, dort Daten eintragen oder Kundin oder Kunde von mir sind. Eigentlich versteht sich das von selbst. Oder?

Und ich möchte natürlich auch, daß meine Daten woanders maximal geschützt sind. Aufgrund der Beschäftigung mit dem Thema weiß ich, 100% sind nicht möglich. Doch ein Maximum ist anzustreben.

​Nach Durchlesen der Verordnung kommen mir auf der anderen Seite allerdings Zweifel, ob mit dieser Datenschutzgrundverordnung dieses Maximum an Sicherheit erreicht werden kann, und ob das überhaupt bezweckt wird. Was auf jeden Fall erreicht wird: ein Maximum an Bürokratie und viel Rechtsunsicherheit.

​Auf dem Youtube-Kanal UnterBlog von Horst Lüning habe ich ein sehr gutes Video zu diesem DSGVO-Regelungsungetüm gefunden, das ich jedem empfehle vollständig anzusehen.

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Als eRecht24 Agentur-Partner kann ich meine Kunden schon jetzt bei der Umsetzung der ​Datenschutzerklärung nach DSGVO mittels Musterformulargenerator und beim Thema Impressum unterstützen. Eine Rechtsberatung erfolgt dabei nicht.

Bestandteil meiner Leistungen im Bereich Internetmarketing und Webseitenerstellung ist selbstverständlich auch die Erstellung einer​ Datenschutzerklärung, Impressum und Disclaimer​.

Wenn Sie das Thema Datenschutzgrundverordnung für Ihre Internetseite schnell vom Tisch haben wollen, n​ehmen Sie einfach mit mir Kontakt auf. ​

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Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

​Seit einigen Monaten befasse ich mich immer mal wieder mit dieser neuen Verordnung, die ab 25. Mai 2018 in der BRD angewendet wird. Da ich mich seit Jahrzehnten beruflich auf den verschiedensten Gebieten mit Rechtstexten zu befassen hatte, wage ich diese Datenschutz-Grundverordnung und deren Sprengkraft in etwa einschätzen zu können. Es ist ein Regelungs-Monster wie ich noch keines zuvor sah.

​Es geht schon los mit dem im ersten Satz versteckten Rätsel "angewendet wird". Heißt es nicht besser "tritt in Kraft"? Nein, denn es ist schon längst in Kraft getreten, und zwar am 24. Mai 2016. D.h. sie gilt bereits. Wußten Sie das? Halten Sie sich dran? ​Wer hält sich überhaupt dran?

Ich schaue mir täglich Internetseiten an und stoße sehr selten auf solche, die rechtssicher sind, geschweige denn schon im Rahmen dieser DSGVO.

Datenschutz-Grundverordnung

Auf hoher See und vor Gericht...

Ich denke die wenigsten kleineren Unternehmer, Freiberufler und Selbständige halten sich an die bestehenden Regelungen. Und das aus verschiedensten Gründen. Insbesondere, weil Anforderungen gar nicht bekannt sind und weil sie dermaßen umfassend und teilweise auch rechtlich nicht klar formuliert sind. Es ist im Prinzip momentan fast unmöglich, 100%ig rechtssichere Abläufe zu schaffen. Zur "Freude" der Betroffenen wird man das eine oder andere durch Gerichtsurteile feststellen. 

Sie und die Datenschutz-Grundverordnung

Sie können mir sicher zustimmen, daß es besser ist, nicht als Beteiligter in einem Prozeß zur Klärung von Fragen der Datenschutz-Grundverordnung aufzutauchen. Besser ist es, die Unternehmensprozesse so zu organisieren, daß maximale Sicherheit gegeben ist. Und das ist im Interesse Ihrer Kunden und im eigenen Interesse.

Wenn Sie sich noch nicht konkret mit dieser Datenschutz-Grundverordnung beschäftigt haben und eine Internetseite betreiben, sind sie definitiv auch betroffen. Das betrifft nicht nur die rechtliche Seite, sondern auch die technische. Dazu folgt in Kürze ein Beispiel.

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Exploits Meltdown und Spectre

Meltdown

Meltdown oder Spectre - schon davon gehört?

Eine ziemlich problematische Angelegenheit in Bezug auf de facto jeden Computer macht die Runde: Meltdown und Spectre sind unterwegs, richten Schaden an, und haben das Potential noch viel mehr Schäden anzurichten.

Meltdown ist zwar tragisch, aber als Windowsnutzer ist man so etwas ja gewöhnt. Spectre hingegen ist von ganz anderem Kaliber. Dieser kann nämlich schon über die Nutzung von zwei offenen Fenstern (Tabs) seine bösartige Wirkung entfalten und die Eingabe von Paßwörtern ausspähen. Sempervideo beschreibt es für jeden verständlich im folgenden Video.

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​Auch wenn der Prozessorhersteller AMD abstreitet, daß die Fehler auch seine Prozessoren betreffen, es wird dadurch nicht richtiger. Zumindest einer von beiden schafft den Einbruch. Sempervideo prüft mit diesen Exploits (kleine Programme zur Ausspähung und Ausnutzung von Hard- und Softwarelücken) - Spectre und Meltdown - mehrere Prozessortypen. Und siehe da...

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Und hier geht es zu dem im nächsten Video von Sempervideo erwähnten Prüfprogramm, mit dem Sie Ihre Webbrowser darauf prüfen können, ob diese verwundbar sind oder auch nicht: xlab.tencent

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